Der Fachbereich Unico bietet einen eingestreuten Kurzzeitpflegeplatz an. Dieser dient dazu, bspw. nach der Entlassung aus dem psychiatrischen Krankenhaus - im Rahmen einer Kurzzeitpflege - festzustellen, ob eine andauernde stationäre Versorgung des Klienten in einem Wohnpflegeheim notwendig ist.