Die Aufnahme der Personen in den Fachbereich Unico wird stets individuell beraten und vom Kostenträger im Einzelfall geprüft.
Voraussetzung hierfür sind nach den Vorgaben der Kostenträger:
- mindestens Pflegegrad 3 - schwere Beein-trächtigung der Selbstständigkeit und
- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in Modul 2 oder 3, entsprechend 15 gewichteten Punkten, welche im Gutachten des Medizinischen Dienstes ersichtlich sind.
Im Fachbereich Unico werden insgesamt 38 Plätze angeboten, davon sind 10 Plätze in einem beschützten Wohnbereich. In diesem Bereich werden Bewohner aufgenommen, die krankheitsbedingt ein
fremd- und / oder selbstgefährdendes Verhalten zeigen. Dazu muss ein Unterbringungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichtes vorliegen.
Der Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohner
ist häufig geprägt von Phänomenen, wie:
- Eingeschränkter Alltagskompetenz
- Hinlauftendenz
- Desorientierung
- Psychomotorische Unruhe/Verlangsamung
- Selbst- und Fremdgefährdung
- Störung des Tag-/Nachtrhythmuses
- Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
(körperlicher wie seelischer Bedürfnisse)
- Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung
- Beeinträchtigung des Urteilsvermögens
- Beeinträchtigung der Beziehungsgestaltung
- Antriebslosigkeit
- Verwahrlosungstendenzen
- Aggressivem Verhalten
Der Personenkreis zeichnet sich beispielsweise aus durch Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen, wie:
- Schizophrenie, schizotype und wahnhaft Störungen
- Affektive Störungen
- Schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Dauerhaft psychische Störungen durch die Einnahme psychotroper Substanzen
- Mangelnde Einsichtsfähigkeit
- Mangelnde Ressourcen zur Selbstpflege
- Herausforderndes Verhalten durch bspw. Aggression, Depression, o.Ä.
- Phobien und Zwangshandlungen
- Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit