Die Pflegeleistungen des Fachbereiches Unico werden sorgfältig geplant und dokumentiert. Sie zeichnen sich durch einen ganzheitlichen Blick auf den einzelnen Klienten mit
seinen individuellen Ressourcen und Bedürfnissen aus und orientieren sich an dem
Ordnungssystem der psychiatrischen Pflege nach CH. Abderhalden.
Die Pflegerische Versorgung des Fachbereichs Unico berücksichtigt, im Sinne psychiatrischer Pflege, besonders die individuellen Förderungs- und Pflegebedarfe seiner Klienten.
Der individuelle Pflegebedarf der Klienten ist häufig geprägt von Phänomenen, wie beispielsweise:
Im Rahmen grundpflegerischer Maßnahmen stehen stets anleitende, edukative und fördernde Aspekte im Vordergrund. Die kognitiv oder seelisch verursachten
Einschränkungen der Selbstpflegefähigkeit werden im Rahmen der Förder- und Hilfeplanung durch das interdisziplinäre Team beschrieben und berücksichtigt.
Mit Blick auf eine angestrebte Überleitung des Klienten in eine teilstationäre oder ambulante Wohnform ist die Förderung der Selbstpflegefähigkeit wichtiger Bestandteil der Förder-
und Hilfeplanung.
Der Umgang mit herausforderndem Verhalten wird im Gesamtteam des Fachbereiches Unico regelmäßig reflektiert und ist Gegenstand von Supervision und Fortbildungen.
Bezüglich der Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege ist die häufig auftretende mangelnde Einsichts- und Kooperationsfähigkeit des Personenkreises zu beachten.
Bestandteile der behandlungspflegerischen Maßnahmen sind:
Den Mitarbeiterinnen des Fachbereiches kommt dahingehend ebenfalls eine motivierende und beratende Aufgabe zu, mit der Zielsetzung auch Bewohner, die krankheitsbedingt oder auf Grund mangelnder Einsichtsfähigkeit behandlungs-pflegerische Maßnahmen verweigern, zur Kooperation zu motivieren.
Diese Einbindung im Sinne der ganzheitlichen Versorgung soll Bereitschaft, Vertrauen und Motivation für die Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen und pflegerischer Maßnahmen schaffen.
Die gewachsenen Beziehungen, die vertraute Umgebung und die professionelle Unterstützung ermöglichen es auch Bewohnern, die schwer erkranken, in dieser oder der letzten Lebensphase
eine entsprechend individuelle Begleitung geben zu können.